Zusammenfassung: Das KOG hatte zu entscheiden, ob § 36 KartG 2005 eine ziffernmäßige Bestimmung der Höhe der beantragten Geldbuße verlangt.
Rechtsgrundlagen: § 36 KartG 2005; § 207 Abs 2 StPO; § 11 Abs 2 WettbG
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Zusammenfassung: Das KOG hatte zu entscheiden, ob § 36 KartG 2005 eine ziffernmäßige Bestimmung der Höhe der beantragten Geldbuße verlangt.
Rechtsgrundlagen: § 36 KartG 2005; § 207 Abs 2 StPO; § 11 Abs 2 WettbG
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