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§ 36 KartG 2005; § 207 Abs 2 StPO; § 11 Abs 2 WettbG

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtHelmuth GamerithBl-LS 2008/91Bl-LS 2008, 130 Heft 3 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Das KOG hatte zu entscheiden, ob § 36 KartG 2005 eine ziffernmäßige Bestimmung der Höhe der beantragten Geldbuße verlangt.

Rechtsgrundlagen: § 36 KartG 2005; § 207 Abs 2 StPO; § 11 Abs 2 WettbG

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