§ 5 ABGB; § 503 ZPO; § 44 Abs 7 UWG
Der OGH hatte sich in den gegenständlichen Fällen mit der Frage zu befassen, wie vorzugehen ist, wenn aufgrund eines nach alter Rechtslage verwirklichten Lauterkeitsverstoßes ein Unterlassungstitel geschaffen wurde und sich während des Rechtsmittelverfahrens die Rechtslage ändert.