Zusammenfassung: Die Autorin widmet ihren Beitrag dem Aufgriffsrecht von Erfindungen durch Universitäten nach dem UG 2002. Sie stellt zu diesem Zweck die neue Rechtslage dar, und legt dem Leser die Voraussetzungen des Aufgriffs einer Erfindung durch Universitäten dar.
Rechtsgrundlagen: § 26 UG 2002; § 27 UG 2002; § 106 UG 2002; § 7 PatG