Zusammenfassung: Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag die Frage, inwieweit der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bei der Aufnahme von Medikamenten in den Erstattungskodex zu prüfen hat, ob die aufzunehmenden Medikamente bestehende Patentrechte verletzen. Zunächst wird die Rechtsnatur und Bedeutung des Erstattungskodices erläutert und sodann anhand des ASVG und des PatG geprüft, ob im Verfahren zur Aufnahme eines Arzneimittels in den Erstattungskodex Patentrechte Dritter zu berücksichtigen sind. Was sind die Folgen?