Zusammenfassung: Seit der UWG-Novelle 2007 sind unerbetene Anrufe, Telefaxe, SMS oder Mails nicht mehr einfach als sittenwidrig iSd § 1 UWG zu beurteilen. Der Autor informiert in seinem Beitrag über die nunmehr erforderliche differenziertere Beurteilung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 UWG; § 107 TKG 2003