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Sind unerbetene Werbeanrufe und E-mails noch unlauter?

WettbewerbsrechtChristian HandigÖBl 2008/13ÖBl 2008, 65 - 70 Heft 2 v. 15.3.2008

Zusammenfassung: Seit der UWG-Novelle 2007 sind unerbetene Anrufe, Telefaxe, SMS oder Mails nicht mehr einfach als sittenwidrig iSd § 1 UWG zu beurteilen. Der Autor informiert in seinem Beitrag über die nunmehr erforderliche differenziertere Beurteilung.

Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 UWG; § 107 TKG 2003

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