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§ 35 Abs 1 lit c KartG 2005; § 11a Abs 3 VVettbG; § 24 FBG

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/129Bl-LS 2007, 159 Heft 4 v. 19.7.2007

Zusammenfassung: Der OGH betont in Anlehnung an das Zwangsstrafenverfahren nach § 24 FBG die Zweistufigkeit des Verfahrens zur Festlegung eines Zwangsgeldes und erläutert, dass das endgültige Ausmaß des Zwangsgeldes auch mit Null angesetzt werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 lit c KartG 2005; § 11a Abs 3 VVettbG; § 24 FBG

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