Zusammenfassung: Der OPM verneint das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Kurzbezeichnungen Lee und LEA.
Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG
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Zusammenfassung: Der OPM verneint das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Kurzbezeichnungen Lee und LEA.
Rechtsgrundlagen: § 30 MSchG
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