Zusammenfassung: Der OGH qualifiziert die Marke " Wein & Co" als nicht deskriptives Zeichen und beurteilt eine Markenrechtsverletzung durch keyword-advertising und damit verbundener Verwirklichung einer Verwechslungsgefahr.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 4, Abs 2 MSchG; § 10 Abs 1 Z 2 MSchG