§ 2 UWG; § 528 Abs 1 ZPO
Die Prüfung des Vorliegens eines irreführenden Gesamteindrucks (in concreto: durch Verschweigen wesentlicher Umstände im Rahmen einer vergleichenden Werbung) begründet keine erhebliche Rechtsfrage.
OGH 13.02.2007, 4 Ob 12/07d - Telekommunikationskosten