Zusammenfassung: Die Berechnung eines einheitlichen Entgelts für eine nach der Verkehrsauffassung bestehende Funktionseinheit oder Gesamtsache schließt das Vorliegen einer unzulässigen Zugabe aus.
Rechtsgrundlagen: § 9a UWG
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Zusammenfassung: Die Berechnung eines einheitlichen Entgelts für eine nach der Verkehrsauffassung bestehende Funktionseinheit oder Gesamtsache schließt das Vorliegen einer unzulässigen Zugabe aus.
Rechtsgrundlagen: § 9a UWG
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