Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer Funktionseinheit zwischen mehreren angebotenen Produkten Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 9a UWG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung des Vorliegens einer Funktionseinheit zwischen mehreren angebotenen Produkten Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 9a UWG
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