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§ 78 UrhG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2007/83Bl-LS 2007, 66 Heft 2 v. 1.3.2007

§ 78 UrhG

Sofern auch der Begleittext eines urheberrechtlich unbedenklichen Fotos die Interessen des Abgebildeten nicht verletzt, liegt kein rechtswidriger Eingriff in § 78 UrhG vor.

OGH 28.09.2006, 4 Ob 167/06 x.

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