Zusammenfassung: Nach Ansicht des OGH als KOG lässt sich eine Zweiseitigkeit des Rekurses gegen verfahrensleitende Zwischenentscheidungen im Kartellverfahren nicht aus dem Gesetz ableiten.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 2 KartG 2005; § 38 KartG 2005; § 48 Abs 1 AußStrG