§ 10 Abs 1 Z 1 MSchG; § 10a Z 1 MSchG
Die Markenbenützung durch Befüllen gekennzeichneter Behälter mit der Ware hat Einfluss auf die Funktion der Marke als Herkunftsnachweis und vereitelt die Qualitätsprüfungsrechte des Markeninhabers.
OGH 28.9.2006, 4 Ob 158/06y - Primagaz