Zusammenfassung: Bei einer Verfahrenseinstellung infolge der Zurücknahme der Prüfungsanträge scheitert die Zulässigkeit der Anfechtung verfahrensleitender Beschlüsse an der mangelnden Beschwer.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 KartG 2005
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Bei einer Verfahrenseinstellung infolge der Zurücknahme der Prüfungsanträge scheitert die Zulässigkeit der Anfechtung verfahrensleitender Beschlüsse an der mangelnden Beschwer.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 1 KartG 2005
Schlagwörter: