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§ 10 Abs 1 KartG; § 11 a Abs 3 KartG; § 39 Abs 1 KartG; § 1 DSG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/32Bl-LS 2007, 14 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zum gebotenen Schutz von Geheimhaltungs- und Datenschutzinteressen durch die Bundeswettbewerbsbehörde Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 KartG; § 11 a Abs 3 KartG; § 39 Abs 1 KartG; § 1 DSG

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