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§ 1 PatG; § 91 Abs 1 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2007/19Bl-LS 2007, 11 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Fehler bei der Erklärung der Wirkungsweise einer Vorrichtung zum Ionentransport können keinen Versagungsgrund begründen.

Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 91 Abs 1 PatG

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