Zusammenfassung: Fehler bei der Erklärung der Wirkungsweise einer Vorrichtung zum Ionentransport können keinen Versagungsgrund begründen.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 91 Abs 1 PatG
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Zusammenfassung: Fehler bei der Erklärung der Wirkungsweise einer Vorrichtung zum Ionentransport können keinen Versagungsgrund begründen.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 91 Abs 1 PatG
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