Zusammenfassung: Eine Werbung unter gleichzeitiger Begehung einer Verletzung des § 26 MedG kann eine Nachfrageverlagerung auf dem Inserentenmarkt zur Folge haben.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 26 MedG
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Zusammenfassung: Eine Werbung unter gleichzeitiger Begehung einer Verletzung des § 26 MedG kann eine Nachfrageverlagerung auf dem Inserentenmarkt zur Folge haben.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 26 MedG
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