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§ 1 UWG; § 26 MedG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/160Bl-LS 2006, 265 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Eine Werbung unter gleichzeitiger Begehung einer Verletzung des § 26 MedG kann eine Nachfrageverlagerung auf dem Inserentenmarkt zur Folge haben.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 26 MedG

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