Zusammenfassung: Der OGH verneint die Klagelegitimation von Mitbewerbern bei fremden Urheberrechtsverletzungen und beschreibt die Bestimmungsmerkmale einer " glatten Übernahme" fremder Arbeitsergebnisse, der als Rechtsbruch iSd § 1 UWG qualifiziert wird.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG
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