§ 34 Abs 1 IPRG; § 76 Abs 1 UrhG; § 85 Abs 1 UrhG
Im Fall der Auslieferung illegal kopierter Musik-CDs nach Österreich entfaltet die Rechtsverletzung auch in Österreich Rechtswirksamkeit. Die Anknüpfung von Immaterialgüterrechtsverletzungen bestimmt sich nach dem Recht des Verletzungsstaats.