Zusammenfassung: Nach Ansicht des OGH als KOG lässt sich eine Zweiseitigkeit des Rekurses gegen verfahrensleitende Zwischenentscheidungen im Kartellverfahren nicht aus dem Gesetz ableiten.
Rechtsgrundlagen: § 49 Abs 2 KartG 2005; § 38 KartG 2005
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