Zusammenfassung: Der OGH bejaht die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Teilen eines Bauwerks (in concreto: Fassade), lehnt diese aber für ausschließlich technische Lösungen ab.
Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG; § 3 UrhG
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Zusammenfassung: Der OGH bejaht die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Teilen eines Bauwerks (in concreto: Fassade), lehnt diese aber für ausschließlich technische Lösungen ab.
Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG; § 3 UrhG
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