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§ 1 UrhG; § 3 UrhG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/177Bl-LS 2006, 267 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der OGH bejaht die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Teilen eines Bauwerks (in concreto: Fassade), lehnt diese aber für ausschließlich technische Lösungen ab.

Rechtsgrundlagen: § 1 UrhG; § 3 UrhG

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