§ 7 Abs 2 UWG; § 1330 Abs 2 ABGB
Der OGH beschreibt die Charakteristika von vertraulichen Mitteilungen bzw nicht öffentlich geltend gemachten Äußerungen. Dabei erläutert er, dass die in den Vereinsstatuten vorgesehene Beantragung der Ausschließung von Mitgliedern aufgrund der Missachtung des Verhaltenskodex einer Anzeige an eine Behörde gleichsteht und hält die vorrangige Prüfung des Vorwurfs durch ein Vereinsorgan für zulässig.