Zusammenfassung: Der OGH beschreibt den telos der Zusammenschlusskontrolle und erläutert, dass der Erwerb eines ausländischen Unternehmens, das auf dem inländischen Markt keine Tätigkeiten entfaltet, nicht der Zusammenschlusskontrolle unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 42 a Abs 1 KartG 1988; § 6 Abs 2 KartG 1988; § 9 Abs 2 KartG 2005