Zusammenfassung: Das Rechtsschutzinteresse wird bei Vorliegen eines Exekutionstitels zwar verneint, bildet aber keine allgemeine Prozessvoraussetzung im Wettbewerbsrecht.
Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; § 226 ZPO
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Zusammenfassung: Das Rechtsschutzinteresse wird bei Vorliegen eines Exekutionstitels zwar verneint, bildet aber keine allgemeine Prozessvoraussetzung im Wettbewerbsrecht.
Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; § 226 ZPO
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