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§ 14 UWG; § 226 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/92Bl-LS 2006, 164 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Das Rechtsschutzinteresse wird bei Vorliegen eines Exekutionstitels zwar verneint, bildet aber keine allgemeine Prozessvoraussetzung im Wettbewerbsrecht.

Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; § 226 ZPO

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