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§ 9 Abs 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/93Bl-LS 2006, 164 Heft 4 v. 1.8.2006

§ 9 Abs 1 UWG

Die Beurteilung der Produkt- oder Branchenverschiedenheit bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung; liegt sie vor, besteht keine Verwechslungsgefahr und somit auch kein Unterlassungsanspruch nach § 9 Abs 1 UWG.

OGH 08.11.2005, 4 Ob 167/05w - Tecom/T.Com

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