Zusammenfassung: Die Normen bezüglich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelangen auch im Kartellverfahren zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 5 WettbG; § 21 AußStrG nF; § 43 KartG; § 146 Abs 1 ZPO
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Zusammenfassung: Die Normen bezüglich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelangen auch im Kartellverfahren zur Anwendung.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 5 WettbG; § 21 AußStrG nF; § 43 KartG; § 146 Abs 1 ZPO
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