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§ 11 Abs 5 WettbG; § 21 AußStrG nF; § 43 KartG; § 146 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/51Bl-LS 2006, 67 Heft 2 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Die Normen bezüglich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelangen auch im Kartellverfahren zur Anwendung.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 5 WettbG; § 21 AußStrG nF; § 43 KartG; § 146 Abs 1 ZPO

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