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§ 35 Abs 1 KartG; § 5 KartG 2005

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/48Bl-LS 2006, 67 Heft 2 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Der OGH nimmt Stellung zur Beurteilung des marktmissbräuchlichen Charakters einer Produktkoppelung und legt dar, dass die Beweiswürdigung im kartellgerichtlichen Verfahren nicht angefochten werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 KartG; § 5 KartG 2005

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