§ 53 MSchG; § 10 Abs 2 MSchG; § 10a Z 3 MSchG; § 150 Abs 1 PatG; Art 5 Abs 3 lit c RL 89/104/EWG
Der OGH nimmt Stellung zur Bestimmung eines angemessenen Nutzungsentgelts für den unbefugten Gebrauch einer Marke und spricht sich für die analoge Zugrundelegung der maßgeblichen Bestimmungen bei Patentrechtsverletzungen aus.