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§ 30 Abs 1 Z 2 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/269Bl-LS 2005, 256 Heft 6 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Verwechslungsgefahr zwischen Marken Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSchG

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