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Zorr Überragender Wortsinn muss Verwechslungsgefahr nicht (immer) beseitigen

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith (Glosse)ÖBl 2005/64ÖBl 2005, 270 - 272 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG

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