§ 1 MSchG; Art 2 MarkenRL; Art 3 Abs 1 lit b MarkenRL; § 9 Abs 1 UWG
Der OGH nimmt zur Unterscheidungskraft und Registrierungsfähigkeit einer Buchstabenkombination Stellung und erläutert, dass der Firmenbestandteil GFB in einer zeitlich nachfolgenden Firma das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr mit dem identem Firmenbestandteil eines zeitlich älteren Unternehmens indiziert.