§ 1 UWG; § 94 Z 20 GewO
Die Beurteilung einer Verletzung der Gewerbeordnung setzt die Ausübung einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit voraus.
OGH 24.05.2005, 4 Ob 21/05 z Ausarbeitung von Filmen.
§ 1 UWG; § 94 Z 20 GewO
Die Beurteilung einer Verletzung der Gewerbeordnung setzt die Ausübung einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit voraus.
OGH 24.05.2005, 4 Ob 21/05 z Ausarbeitung von Filmen.