§ 25 UWG; § 2 UWG
Der Zweck einer Urteilsveröffentlichung liegt in der Schadenswiedergutmachung und nicht einer Sanktionierung des Verletzers.
OGH 24.05.2005, 4 Ob 78/05 g.
§ 25 UWG; § 2 UWG
Der Zweck einer Urteilsveröffentlichung liegt in der Schadenswiedergutmachung und nicht einer Sanktionierung des Verletzers.
OGH 24.05.2005, 4 Ob 78/05 g.