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§ 25 UWG; § 2 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/205Bl-LS 2005, 205 Heft 5 v. 1.10.2005

§ 25 UWG; § 2 UWG

Der Zweck einer Urteilsveröffentlichung liegt in der Schadenswiedergutmachung und nicht einer Sanktionierung des Verletzers.

OGH 24.05.2005, 4 Ob 78/05 g.

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