§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG
Der OGH beschreibt die Beurteilungskriterien zur Feststellung der Kennzeichnungskraft und erläutert, dass mit der Stärke der Unterscheidungskraft der älteren Marke auch die Verwechslungsgefahr steigt.
OGH 26.04.2005, 4 Ob 25/05 p Zorr.