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§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/218Bl-LS 2005, 207 Heft 5 v. 1.10.2005

§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG

Der OGH beschreibt die Beurteilungskriterien zur Feststellung der Kennzeichnungskraft und erläutert, dass mit der Stärke der Unterscheidungskraft der älteren Marke auch die Verwechslungsgefahr steigt.

OGH 26.04.2005, 4 Ob 25/05 p Zorr.

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