Zusammenfassung: Der OGH betont die gebotene Wahrung des rechtlichen Gehörs der Parteien bei der amtswegigen Einleitung eines Kartellverfahrens.
Rechtsgrundlagen: § 43 KartG; § 15 AußStrG; Art 6 EMRK
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Zusammenfassung: Der OGH betont die gebotene Wahrung des rechtlichen Gehörs der Parteien bei der amtswegigen Einleitung eines Kartellverfahrens.
Rechtsgrundlagen: § 43 KartG; § 15 AußStrG; Art 6 EMRK
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