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§ 9 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/211Bl-LS 2005, 206 Heft 5 v. 1.10.2005

§ 9 UWG

Bereits die bloß objektive Eignung zur Hervorrufung von Verwechslungen rechtfertigt die Annahme der Verwechslungsgefahr.

OGH 26.04.2005, 4 Ob 12/05a Vital Hotel 11.1

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