§ 9 UWG
Bereits die bloß objektive Eignung zur Hervorrufung von Verwechslungen rechtfertigt die Annahme der Verwechslungsgefahr.
OGH 26.04.2005, 4 Ob 12/05a Vital Hotel 11.1
§ 9 UWG
Bereits die bloß objektive Eignung zur Hervorrufung von Verwechslungen rechtfertigt die Annahme der Verwechslungsgefahr.
OGH 26.04.2005, 4 Ob 12/05a Vital Hotel 11.1