§ 9 Abs 1 UWG
Der Firmenbestandteil GFB in einer zeitlich nachfolgender Firma indiziert das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr mit dem identem Firmenbestandteil eines zeitlich älteren Unternehmens.
OGH 05.04.2005, 4 Ob 278/04 t GFB.
§ 9 Abs 1 UWG
Der Firmenbestandteil GFB in einer zeitlich nachfolgender Firma indiziert das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr mit dem identem Firmenbestandteil eines zeitlich älteren Unternehmens.
OGH 05.04.2005, 4 Ob 278/04 t GFB.