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have a break - Erwerb von Verkehrsgeltung durch Benützung eines Zeichens, das Teil einer eingetragenen Marke ist

Gewerblicher RechtsschutzGuido Donath (Glosse)ÖBl 2005/54ÖBl 2005, 237 - 239 Heft 5 v. 1.10.2005

Art 234 EG; Art 2 MarkenRL; Art 3 Abs 1 lit b MarkenRL; Art 7 Abs 3 GMV

Der Erwerb der Kennzeichnungskraft durch Nutzung einer Marke, die den Bestandteil eines registrierten Zeichens bildet, ist möglich.

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