Zusammenfassung: Die Autorinnen setzen sich kritisch mit der Bestimmung des § 42 Abs 8 UrhG auseinander, die im Rahmen der Umsetzung der Informationsrichtlinie modifiziert wurde und nunmehr eine Vervielfältigung von Musiknoten ohne Zustimmung des Berechtigten verbietet.Die Verfasserinnen beschreiben, welche Konsequenzen diese Regelung für Copyshops, Musikverlage und Verwertungsgesellschaften entfaltet und behandeln die Rechtsansprüche des Urhebers. Abschließend stellen sie konkrete Lösungsoptionen zur Diskussion.