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§ 14 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/100Bl-LS 2005, 105 Heft 3 v. 1.6.2005

§ 14 UWG

Die fortgesetzte Bestreitung der Unzulässigkeit der Handlung indiziert Wiederholungsgefahr, deren Vorliegen nur bei Beschaffung eines vollstreckbaren Exekutionstitels ausgeschlossen werden kann.

OGH 14.3.2005, 4 Ob 9/05k

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