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Raindance Schutz nach der Gemeinschaftsgeschmacksmuster Verordnung (GG\)

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl 2005/29ÖBl 2005, 128 - 132 Heft 3 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur Schutzfähigkeit von Produkten nach dem GGV Stellung und erläutert, dass bereits die Verwendung des Musters bei einem anderen Produkt eine Verletzung des Benutzungsrechts des Geschmacksmusterinhabers begründet. Im Verletzungsverfahren sei die gesetzliche Vermutung der Rechtsgültigkeit und der Eigenart und Neuheit des Gemeinschaftsgeschmacksmusters zu berücksichtigen.

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