Zusammenfassung: Bei einer drohenden Eingriffsklage kann auch ein Feststellungsantrag bezüglich eines bereits erloschenen Patentrechts angestrengt werden. Aufgrund der Eigenständigkeit eines Schutzzertifikats ist die amtswegige Ausdehnung des Verfahrens über das Grundpatent auf das Schutzzertifikat nicht zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 163 PatG 3 Abs 2; § 7 SchZG