Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Feststellung einer Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Stellung und qualifiziert den Marktanteil auf dem gemeinsamen Markt als wichtigen Indikator.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Feststellung einer Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Stellung und qualifiziert den Marktanteil auf dem gemeinsamen Markt als wichtigen Indikator.
Rechtsgrundlagen: Art 81 EG
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