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Art 81 EG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/91Bl-LS 2005, 72 Heft 2 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Feststellung einer Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels Stellung und qualifiziert den Marktanteil auf dem gemeinsamen Markt als wichtigen Indikator.

Rechtsgrundlagen: Art 81 EG

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