vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 2 Abs 1 TRIPS-Übk; Art 16 Abs 1 TRIPS-Übk; MarkenRL 89/104/EWG; Art 234 Abs 1 EG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/93Bl-LS 2005, 72 - 73 Heft 2 v. 1.4.2005

Art 2 Abs 1 TRIPS-Übk; Art 16 Abs 1 TRIPS-Übk; MarkenRL 89/104/EWG ; Art 234 Abs 1 EG

Der EuGH nimmt zur Anwendbarkeit des TRIP-Übereinkommens bei einer Kollision von Markenrechten Stellung und prüft die Schutzfähigkeit eines Handelsnamens,der weder registriert ist noch Verkehrsgeltung besitzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!