§ 7 Abs 1 UWG; 3 25 Abs 3 UWG; § 502 Abs 1 ZPO
Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für die kumulative Beantragung der Urteilsveröffentlichung und des Widerrufs einer herabwürdigenden Tatsachenbehauptung und nimmt zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen öffentlichen Widerruf Stellung. Weiters legt er dar, dass die Beurteilung einer Kreditschädigung keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung darstellt.