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Wiener Werkstätten IV - Unterlassen und Widerruf derselben Äußerung

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl 2005/15ÖBl 2005, 73 - 75 Heft 2 v. 1.4.2005

§ 7 Abs 1 UWG; 3 25 Abs 3 UWG; § 502 Abs 1 ZPO

Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für die kumulative Beantragung der Urteilsveröffentlichung und des Widerrufs einer herabwürdigenden Tatsachenbehauptung und nimmt zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen öffentlichen Widerruf Stellung. Weiters legt er dar, dass die Beurteilung einer Kreditschädigung keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung darstellt.

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