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§ 1 UWG; § 14 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/60Bl-LS 2005, 69 Heft 2 v. 1.4.2005

§ 1 UWG; § 14 UWG

Der Aufgabenbereich der Kammer der Wirtschaftstreuhänder liegt in der Förderung der wirtschaftlichen Interessen von Unternehmern.

OGH 30.11.2004, 4 Ob 154/04g- gewerberechtlicher Buchhalter

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