§ 1 UWG
Die Beeinflussung der Marktposition der Mitbewerber und somit eine Wettbewerbswidrigkeit von Werbeeinschaltungen setzt eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung voraus.
OGH 30.11.2004, 4 Ob 154/04g- gewerberechtlicher Buchhalter
§ 1 UWG
Die Beeinflussung der Marktposition der Mitbewerber und somit eine Wettbewerbswidrigkeit von Werbeeinschaltungen setzt eine nicht unerhebliche Nachfrageverlagerung voraus.
OGH 30.11.2004, 4 Ob 154/04g- gewerberechtlicher Buchhalter