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Art 10 GGV; Art 19 GGV

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/80Bl-LS 2005, 71 Heft 2 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Bereits die Verwendung des Musters bei einem anderen Produkt begründet eine Verletzung des Benutzungsrechts des Geschmacksmusterinhabers.

Rechtsgrundlagen: Art 10 GGV; Art 19 GGV

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