Zusammenfassung: Bereits die Verwendung des Musters bei einem anderen Produkt begründet eine Verletzung des Benutzungsrechts des Geschmacksmusterinhabers.
Rechtsgrundlagen: Art 10 GGV; Art 19 GGV
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Zusammenfassung: Bereits die Verwendung des Musters bei einem anderen Produkt begründet eine Verletzung des Benutzungsrechts des Geschmacksmusterinhabers.
Rechtsgrundlagen: Art 10 GGV; Art 19 GGV
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